Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
DDA Deutsche Digital Agentur GbR – Anton Akulenko & Steven Kutalew GbR
Stand: März 2025
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) regeln abschließend sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Anton Akulenko & Steven Kutalew GbR, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung DDA Deutsche Digital Agentur GbR, Im Wolfsangel 39, 56070 Koblenz (im Folgenden „ANBIETER“) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden „KUNDE“). Die AGB gelten unabhängig davon, ob die Vertragsbeziehung mündlich, schriftlich, elektronisch oder in sonstiger Weise zustande kommt.
(2) Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN, je nach konkreter Vereinbarung, insbesondere Beratungs-, Planungs-, Umsetzungs-, Schulungs-, Wartungs- und/oder Supportdienstleistungen im Bereich Digitalisierung, Prozessautomatisierung, Softwareimplementierung, CRM-Einführung, Webentwicklung, Online-Marketing, Vertriebssystematik, Content-Produktion, digitale Produktentwicklung, Social-Media-Kommunikation sowie projektbezogene oder laufende technische Dienstleistungen (nachfolgend zusammengefasst „Leistungen“).
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang und die Vergütung ist die jeweilige Individualvereinbarung, insbesondere ein schriftliches Angebot des ANBIETERS, eine vertragliche Vereinbarung oder die ausdrückliche oder konkludente Annahme durch den KUNDEN. Diese AGB gelten dabei sowohl für Einzelverträge (z. B. einmalige Projektleistungen) als auch für Dauerschuldverhältnisse (z. B. Retainer-, Wartungs- oder Serviceverträge). Die Geltung dieser AGB wird durch die Ausgestaltung der Vertragsform nicht berührt.
(4) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des KUNDEN werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als ihrer Geltung durch den ANBIETER ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Dies gilt auch dann, wenn der ANBIETER in Kenntnis entgegenstehender oder ergänzender Bedingungen des KUNDEN Leistungen vorbehaltlos ausführt.
(5) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. Frühere Versionen verlieren mit Veröffentlichung einer aktualisierten Fassung ihre Gültigkeit.
(6) Der ANBIETER richtet sein gesamtes Angebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), das heißt an natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der KUNDE erklärt mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich, dass er als Unternehmer im vorgenannten Sinne handelt. Der ANBIETER ist berechtigt, zum Nachweis der Unternehmereigenschaft geeignete Unterlagen zu verlangen (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Umsatzsteuer-ID).
§ 2 Leistungsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der ANBIETER erbringt für den KUNDEN im Rahmen der zwischen den PARTEIEN geschlossenen Verträge individuell vereinbarte Dienstleistungen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich dabei aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, Leistungsverzeichnis oder einer vergleichbaren Leistungsbeschreibung. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, schuldet der ANBIETER die Erbringung von Dienstleistungen, nicht jedoch die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Lieferung eines bestimmten Werkes.
(2) Zu den möglichen Leistungsinhalten zählen insbesondere – aber nicht abschließend – folgende Tätigkeitsbereiche:
strategische und operative Beratung im Bereich Digitalisierung und Automatisierung von Geschäftsprozessen,
Konzeption, Implementierung und Optimierung von Softwarelösungen (z. B. CRM-, ERP-, Projektmanagement-, Buchhaltungs- und Automatisierungssysteme),
Erstellung, Konfiguration und Betreuung von Online-Marketing-Kampagnen und digitalen Sales-Funnels,
Entwicklung und Gestaltung von Websites, Landingpages und digitalen Schulungsplattformen,
Einrichtung und technische Betreuung von Schnittstellen (APIs) und Automatisierungstools (z. B. Zapier, Make/Integromat),
Durchführung von Schulungen, Workshops und Coachings,
Erstellung und Vermarktung digitaler Produkte (z. B. E-Books, Templates, Online-Kurse),
laufende Wartung, Betreuung und technischer Support im Rahmen von Serviceverträgen (z. B. Updates, Fehleranalyse, Monitoring).
(3) Der ANBIETER ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierte Erfüllungsgehilfen, Subunternehmer oder Dritte einzusetzen. Eine Zustimmung des KUNDEN hierzu ist nicht erforderlich, sofern dem nicht berechtigte Interessen des KUNDEN entgegenstehen.
(4) Der ANBIETER ist, soweit vertraglich nicht ausdrücklich ausgeschlossen, berechtigt, den konkreten Inhalt einzelner Leistungskomponenten im Rahmen des § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen. Maßgeblich ist dabei stets die Zielerreichung gemäß der vereinbarten Zwecke.
(5) Angaben und Darstellungen des ANBIETERS auf Websites, in Präsentationen, Werbematerialien oder öffentlich zugänglichen Kanälen stellen kein bindendes Angebot im rechtlichen Sinne dar, sondern lediglich eine unverbindliche Leistungsbeschreibung. Verbindlich ist allein die individuelle Vereinbarung mit dem KUNDEN.
(6) Der KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass die Leistungserbringung in Teilen auf den Angeboten Dritter (z. B. Softwareplattformen, Cloudsystemen, API-Diensten) beruht, auf deren technische Verfügbarkeit oder Bedingungen der ANBIETER keinen Einfluss hat. Der ANBIETER haftet nicht für Leistungsstörungen, Ausfälle oder Änderungen von Drittanbietern, sofern ihn kein eigenes Verschulden trifft.
(7) Soweit Schulungen, Workshops, Seminare oder Veranstaltungen vereinbart werden, hat der ANBIETER das Recht, diese digital (z. B. via Zoom, Google Meet, Microsoft Teams oder vergleichbare Plattformen) oder in Präsenz durchzuführen. Die konkrete Ausgestaltung der Veranstaltung (Inhalte, Dauer, Ort, Methodik) obliegt dem ANBIETER, soweit keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN kommt zustande durch:
die schriftliche Annahme eines vom ANBIETER unterbreiteten Angebots durch den KUNDEN, oder
die ausdrückliche Annahmeerklärung des KUNDEN per E-Mail oder elektronischem Nachrichtensystem (z. B. über CRM-Systeme, Angebotsplattformen, PDF-Signaturtools etc.), oder
durch mündliche oder fernmündliche Einigung, sofern diese von einer Partei schriftlich oder per E-Mail dokumentiert wird, oder
durch tatsächliche Inanspruchnahme der Leistung durch den KUNDEN, insbesondere durch Zahlung, Übermittlung von Daten zur Leistungserbringung oder durch aktive Mitwirkung im Rahmen der Umsetzung.
(2) Angebote des ANBIETERS sind grundsätzlich freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet oder eine Bindungsfrist wurde schriftlich vereinbart. Der ANBIETER behält sich das Recht vor, Inhalte, Umfang oder Struktur seiner Leistungen im Rahmen gesetzlicher und vertraglicher Grenzen anzupassen oder zu modifizieren, insbesondere bei technischen oder wirtschaftlichen Änderungen im Leistungsumfeld.
(3) Der ANBIETER ist berechtigt, bei fernmündlichen oder digitalen Vertragsschlüssen (z. B. per Telefon, Videochat oder Sprachnachricht) mit ausdrücklicher Zustimmung des KUNDEN Ton- oder Bildaufnahmen zur Beweissicherung zu erstellen. Die Aufzeichnungen dienen ausschließlich der internen Dokumentation des Vertragsinhalts. Der KUNDE kann eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
(4) Der KUNDE ist verpflichtet, im Rahmen der Vertragsanbahnung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person, seiner Unternehmereigenschaft sowie zu sämtlichen für die Vertragsdurchführung relevanten Umständen zu machen. Der ANBIETER ist berechtigt, geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft (z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-ID) einzufordern.
(5) Eine automatische oder stillschweigende Verlängerung, Änderung oder Ergänzung des Vertrages ist ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus einem Dauerschuldverhältnis gemäß § 6 dieser AGB ergibt.
(6) Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Rechnungen, Leistungsnachweise, Statusberichte oder Mitteilungen auch in elektronischer Form (z. B. per E-Mail oder über Kundenportale) bereitgestellt werden. Eine Verpflichtung zur Papierform besteht nicht.
§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Höhe der vom KUNDEN zu zahlenden Vergütung ergibt sich aus dem jeweils geschlossenen Vertrag, insbesondere aus dem angenommenen Angebot des ANBIETERS, einer schriftlichen Preisvereinbarung oder der aktuellen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. Alle Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – netto, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Der Vergütungsanspruch des ANBIETERS entsteht mit Vertragsschluss. Ist die Leistungserbringung in mehreren Abschnitten oder über einen längeren Zeitraum hinweg vereinbart, ist der ANBIETER berechtigt, Abschlagszahlungen zu verlangen. Bei vereinbarter Ratenzahlung ist die erste Rate – vorbehaltlich einer abweichenden Regelung – mit Abschluss des Vertrages fällig. Weitere Raten sind jeweils monatlich im Voraus zu zahlen.
(3) Sofern eine Einrichtungsgebühr oder eine sonstige einmalige Pauschale vereinbart wurde, ist diese unmittelbar mit Vertragsschluss fällig und zahlbar, unabhängig vom Fortschritt oder Beginn der übrigen Leistungserbringung. Diese Einrichtungsgebühr wird im Falle einer Vertragsverlängerung nicht erneut fällig, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart ist.
(4) Der KUNDE ist zur Vorleistung verpflichtet. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, hat die Zahlung der vereinbarten Vergütung durch den KUNDEN spätestens binnen sieben (7) Kalendertagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang auf dem Geschäftskonto des ANBIETERS.
(5) Reisekosten, Spesen, Übernachtungskosten sowie sonstige Auslagen, die dem ANBIETER im Zusammenhang mit der Vertragserfüllung entstehen, sind vom KUNDEN zusätzlich zur vereinbarten Vergütung zu tragen, sofern diese nicht ausdrücklich pauschal abgegolten oder ausgeschlossen wurden.
(6) Gerät der KUNDE mit der Zahlung in Verzug, ist der ANBIETER berechtigt:
Verzugszinsen in Höhe von neun (9) Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen,
eine Mahnpauschale in Höhe von fünf (5) Euro je schriftlicher Mahnung zu erheben,
sämtliche noch offenen Raten sofort fällig zu stellen (sog. "Terminverlust"),
weitere Leistungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten,
und/oder das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
(7) Dem KUNDEN steht ein Zurückbehaltungsrecht oder ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenforderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom ANBIETER anerkannt ist. Zurückbehaltungsrechte aus einem anderen Vertragsverhältnis als dem streitgegenständlichen sind ausgeschlossen.
(8) Für den Fall, dass der KUNDE eine Lastschriftermächtigung erteilt, verpflichtet er sich, für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Rücklastschriftgebühren, die durch Verschulden des KUNDEN entstehen, sind vom KUNDEN in vollem Umfang zu erstatten.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der KUNDE verpflichtet sich, alle zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch den ANBIETER erforderlichen Mitwirkungsleistungen rechtzeitig, vollständig und auf eigene Kosten zu erbringen. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher relevanter Informationen, Inhalte, Daten, Zugriffsrechte, technischer Ressourcen sowie Ansprechpersonen innerhalb seines Unternehmens.
(2) Der KUNDE gewährleistet, dass sämtliche von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien frei von Rechten Dritter sind, insbesondere keine Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzen, und dass er zur Überlassung und Nutzung dieser Daten durch den ANBIETER im Rahmen der Leistungserbringung berechtigt ist. Der KUNDE stellt den ANBIETER insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern frei.
(3) Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER gegenüber bei Nachfragen, Prüfungs- und Abstimmungsprozessen zeitnah zu reagieren, insbesondere Freigaben, Rückmeldungen, Zugänge oder Entscheidungen innerhalb angemessener Fristen zu erteilen. Verzögerungen aufgrund ausbleibender oder verspäteter Rückmeldungen des KUNDEN gehen zu dessen Lasten.
(4) Der KUNDE hat sicherzustellen, dass alle technischen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistungen vorliegen, insbesondere stabile Internetverbindungen, kompatible Hardware, aktuelle Softwareversionen, Zugang zu relevanten Plattformen (z. B. CRM-Systeme, Hosting-Accounts, Cloud-Dienste) sowie Kommunikationskanäle (z. B. E-Mail, Videokonferenzlösungen). Der ANBIETER übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, die auf unzureichende technische Voraussetzungen beim KUNDEN zurückzuführen sind.
(5) Kommt der KUNDE seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht vollständig nach, so ist der ANBIETER berechtigt, vereinbarte Termine und Leistungsfristen angemessen zu verschieben. Der ANBIETER ist ferner berechtigt, den hierdurch entstandenen Mehraufwand – insbesondere Wartezeiten, zusätzliche Abstimmungen, doppelte Bearbeitung – gesondert zu vergüten. Ein Anspruch auf Rückerstattung oder Reduktion der vereinbarten Vergütung besteht in solchen Fällen nicht.
(6) Der ANBIETER gerät nicht in Leistungsverzug, soweit die Verzögerung oder Nichterfüllung ganz oder teilweise auf einer unterlassenen oder nicht ordnungsgemäßen Mitwirkung des KUNDEN beruht. Im Falle von Verzögerungen infolge unterlassener Mitwirkung ruhen sämtliche Fristen für die Dauer des Verzugs.
(7) Der KUNDE verpflichtet sich, die im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Zugangsdaten, Schnittstelleninformationen, Arbeitsunterlagen, Strategien und sonstige nicht-öffentliche Inhalte des ANBIETERS streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur vertragsgemäßen Verwendung zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte ist untersagt, es sei denn, der ANBIETER hat zuvor ausdrücklich in Textform zugestimmt.
§ 6 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Die Laufzeit des Vertragsverhältnisses ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN. Sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde, beginnt die Laufzeit mit dem Datum des Vertragsschlusses oder – falls vereinbart – mit dem Beginn der Einrichtungs- oder Vorbereitungsphase und hat eine feste Erstlaufzeit von sechs (6) bzw. zwölf (12) Monaten, abhängig vom konkreten Vertragstyp.
(2) Bei fortlaufenden Verträgen (z. B. Retainer-, Wartungs- oder Serviceverträgen) verlängert sich das Vertragsverhältnis nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils automatisch um einen weiteren Zeitraum in derselben Länge, sofern es nicht von einer der Parteien mit einer Frist von vier (4) Wochen vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode in Textform gekündigt wird. Maßgeblich ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein solcher liegt insbesondere dann vor, wenn:
der KUNDE trotz schriftlicher Mahnung mit mehr als zwei (2) aufeinanderfolgenden Raten oder Teilzahlungen in Verzug gerät;
eine der Parteien gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt und diesen Verstoß auch nach schriftlicher Abmahnung nicht innerhalb angemessener Frist abstellt;
über das Vermögen einer Partei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird;
der KUNDE rechtswidrige oder sittenwidrige Inhalte verlangt oder der ANBIETER durch die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses in erhebliche rechtliche oder wirtschaftliche Risiken geraten würde.
(4) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den ANBIETER ist dieser berechtigt, die bis zum nächstmöglichen ordentlichen Vertragsende noch ausstehenden Vergütungsbeträge als pauschalierten Schadensersatz geltend zu machen, es sei denn, der KUNDE weist nach, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Eine Pflicht zur Weiterleistung durch den ANBIETER besteht in diesem Fall nicht.
(5) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (z. B. E-Mail oder unterschriebenes PDF). Kündigungen über Messenger-Dienste wie WhatsApp, Telegram, Signal o. ä. erfüllen nicht die Anforderungen an die vertraglich vereinbarte Kündigungsform und gelten als unwirksam.
(6) Im Fall der Kündigung durch den KUNDEN ist der ANBIETER berechtigt, dem KUNDEN bereits begonnene, aber noch nicht vollständig abgerechnete Leistungen auf Stunden- oder Tagessatzbasis in Rechnung zu stellen, sofern keine pauschalierte Vergütung vereinbart wurde.
§ 7 Wartungsleistungen
(1) Sofern zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN ein separater Wartungsvertrag oder eine laufende Servicevereinbarung geschlossen wird, erbringt der ANBIETER regelmäßig wiederkehrende Leistungen zur Sicherstellung, Überprüfung, Aktualisierung und Optimierung der beim KUNDEN implementierten digitalen Systeme, Automatisierungen oder Softwarelösungen (nachfolgend „Wartungsleistungen“).
(2) Der konkrete Umfang der Wartungsleistungen ergibt sich aus der jeweiligen Individualvereinbarung. Soweit keine abweichende schriftliche Regelung getroffen wurde, umfasst die Wartung insbesondere:
regelmäßige Sicherheits- und Funktionsupdates,
Fehleranalysen und Bugfixes,
Anpassungen an geänderte Systemanforderungen,
Aktualisierungen aufgrund technischer Änderungen von Drittanbietern (z. B. API-Schnittstellen, Plattformrichtlinien),
regelmäßige Funktionsprüfungen und Optimierungsempfehlungen.
(3) Die Wartungsleistungen werden in der Regel remote (z. B. per Fernzugriff oder Cloud-Zugänge) erbracht, sofern nicht zwingende technische oder organisatorische Gründe eine Durchführung vor Ort erfordern. Der KUNDE ist verpflichtet, dem ANBIETER für die Dauer der Wartungstätigkeit die notwendigen Zugriffsrechte sowie einen reibungslosen Zugang zu den betroffenen Systemen zu gewähren.
(4) Die Vergütung der Wartungsleistungen erfolgt auf Basis eines festen monatlichen Pauschalbetrags, der jeweils zu Beginn des Abrechnungszeitraums im Voraus zur Zahlung fällig ist, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde. Etwaige zusätzliche, nicht von der Pauschale abgedeckte Leistungen (z. B. Sonderanalysen, Störungsbehebung außerhalb der Geschäftszeiten, individuelle Anpassungen) sind gesondert zu vergüten.
(5) Die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Wartungsvergütung besteht unabhängig davon, ob und in welchem Umfang der KUNDE die Wartungsleistungen im jeweiligen Monat tatsächlich in Anspruch nimmt, es sei denn, die Nichtnutzung beruht nachweislich auf einem Verschulden des ANBIETERS.
(6) Unterbrechungen der Wartung durch den KUNDEN, beispielsweise durch unterlassene Mitwirkung, fehlende technische Zugänge oder ausdrückliche Anweisung, führen nicht zum Entfall der Zahlungspflicht. Der ANBIETER ist in diesen Fällen berechtigt, die Wartung ruhen zu lassen, ohne dass ein Annahmeverzug eintritt.
(7) Der ANBIETER ist berechtigt, die Inhalte und Methoden der Wartungsleistungen gemäß § 315 BGB nach billigem Ermessen zu bestimmen, soweit dies im Interesse des Systemerhalts oder der Verbesserung der Systemstabilität erforderlich ist und keine ausdrückliche vertragliche Abweichung vereinbart wurde.
§ 8 Workshops, Seminare und Veranstaltungen
(1) Der ANBIETER bietet im Rahmen seines Leistungsportfolios auch Workshops, Schulungen, Seminare, Webinare oder vergleichbare Veranstaltungen an (nachfolgend „Veranstaltungen“), die entweder in Präsenzform oder digital (z. B. via Zoom, Microsoft Teams, Google Meet o. ä.) durchgeführt werden können. Die konkrete Ausgestaltung (Inhalte, Dauer, Format, Teilnehmerzahl, Materialien) ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung.
(2) Die Anmeldung bzw. Buchung einer Veranstaltung durch den KUNDEN ist verbindlich. Mit der Buchung erkennt der KUNDE die geltenden Teilnahmebedingungen sowie die AGB des ANBIETERS an. Der Vertrag kommt mit Annahme der Anmeldung durch den ANBIETER zustande.
(3) Der ANBIETER behält sich vor, Veranstaltungen inhaltlich und organisatorisch weiterzuentwickeln oder zu modifizieren, soweit dies dem Gesamtzweck der Veranstaltung nicht entgegensteht und dem KUNDEN zumutbar ist. Der ANBIETER ist insbesondere berechtigt, Dozenten, Inhalte, Orte oder Zeitabläufe bei Bedarf zu ändern.
(4) Eine Absage oder Umbuchung durch den KUNDEN ist nur nach Maßgabe der folgenden Rücktrittsregelungen möglich:
bei einer Absage bis spätestens vier (4) Wochen vor dem Veranstaltungstermin wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 30 % der vereinbarten Teilnahmevergütung fällig;
bei einer Absage innerhalb von sieben (7) Kalendertagen vor Veranstaltungsbeginn ist die volle Teilnahmevergütung zu zahlen, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt wird;
Maßgeblich ist jeweils der Zugang der schriftlichen Absage beim ANBIETER.
(5) Im Falle einer durch den KUNDEN verschuldeten Verspätung oder Nichtteilnahme – gleich aus welchem Grund – besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr oder auf Wiederholung der Veranstaltung. Der KUNDE trägt sämtliche durch seine Verspätung verursachten Mehrkosten (z. B. zusätzlicher Aufwand des ANBIETERS, Raumkosten, Nachbetreuung).
(6) Der ANBIETER ist berechtigt, Veranstaltungen bei Vorliegen höherer Gewalt, kurzfristiger Erkrankung des Dozenten, technischer Störungen oder anderer nicht vom ANBIETER zu vertretender Umstände kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall wird dem KUNDEN ein Ersatztermin angeboten. Ein weitergehender Anspruch auf Schadensersatz besteht nicht.
(7) Der KUNDE verpflichtet sich, bei Teilnahme an Veranstaltungen die geltenden Verhaltens- und Sicherheitsregeln einzuhalten, insbesondere den ordnungsgemäßen Umgang mit bereitgestellten Materialien, technischen Einrichtungen oder digitalen Zugängen. Der ANBIETER ist berechtigt, Teilnehmer, die gegen diese Pflichten verstoßen oder den Ablauf erheblich stören, ohne Erstattung der Teilnahmegebühr von der Veranstaltung auszuschließen.
§ 9 Abnahme von Werkleistungen
(1) Soweit der ANBIETER im Rahmen der Vertragsbeziehung werkvertragliche Leistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB erbringt – etwa bei der Erstellung von Websites, digitalen Produkten, Software-Setups, Prozessautomatisierungen oder sonstigen individuellen Lösungen –, ist der KUNDE verpflichtet, die erbrachte Werkleistung nach deren Fertigstellung unverzüglich abzunehmen, sofern die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß ist.
(2) Die Abnahme erfolgt auf Aufforderung des ANBIETERS und kann sowohl ausdrücklich (z. B. durch schriftliche oder elektronische Erklärung) als auch konkludent (z. B. durch Nutzung oder Weiterverwendung der Leistung) erfolgen. Der KUNDE verpflichtet sich, die abnahmefähige Leistung innerhalb einer angemessenen Frist – regelmäßig sieben (7) Werktage ab Mitteilung der Fertigstellung – zu prüfen und etwaige wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
(3) Erfolgt innerhalb dieser Frist weder eine ausdrückliche Abnahmeerklärung noch eine substantiierte Mängelrüge, gilt die Leistung als stillschweigend abgenommen (§ 640 Abs. 2 BGB). Gleiches gilt, wenn der KUNDE die erbrachte Leistung ohne vorherige ausdrückliche Abnahme produktiv nutzt oder Dritten zur Nutzung überlässt.
(4) Erklärt der KUNDE die Abnahme unter Vorbehalt, so hat er gleichzeitig die Gründe für den Vorbehalt konkret zu benennen. Bloße pauschale oder unsubstantielle Vorbehalte entbinden nicht von der Abnahmeverpflichtung.
(5) Die Abnahme darf wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigert werden. Etwaige Mängel, die die Abnahme nicht hindern, werden vom ANBIETER im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert. Eine Zurückbehaltung der Abnahmevergütung ist in diesem Fall ausgeschlossen, sofern nicht gesetzlich zwingend etwas anderes vorgesehen ist.
(6) Für Teil- oder Zwischenergebnisse, die in sich abgeschlossene, funktionsfähige Einheiten darstellen, kann der ANBIETER eine Teilabnahme verlangen. Diese steht einer Gesamtabnahme hinsichtlich Fristen, Vergütung und rechtlicher Wirkung gleich.
(7) Mit erfolgter Abnahme – gleich ob ausdrücklich oder stillschweigend – beginnt die Gewährleistungsfrist und entfällt die Haftung des ANBIETERS für erkennbare, aber nicht gerügte Mängel (§ 640 Abs. 3 BGB).
§ 10 Widerrufsrecht
(1) Der ANBIETER richtet sein gesamtes Leistungsangebot ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Unternehmer im Sinne dieser Vorschrift sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
(2) Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB – also mit natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zuzurechnen ist – werden vom ANBIETER ausdrücklich nicht angeboten oder abgeschlossen. Eine Prüfung der Unternehmereigenschaft erfolgt regelmäßig vor Vertragsschluss, der ANBIETER behält sich vor, entsprechende Nachweise (z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-ID, Firmenadresse) einzufordern.
(3) Aufgrund des ausschließlichen Vertragsschlusses mit Unternehmern besteht für die vom ANBIETER angebotenen Leistungen kein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB. Insbesondere finden die Verbraucherschutzvorschriften des Fernabsatzrechts (§§ 312g, 355 BGB) keine Anwendung.
(4) Ein vertragliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht wird dem KUNDEN – vorbehaltlich gesonderter ausdrücklicher Regelungen – nicht eingeräumt. Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen (z. B. bei Pflichtverletzung oder Unmöglichkeit) oder aufgrund ausdrücklich vereinbarter Sonderregelungen möglich.
(5) Der KUNDE erkennt mit Abschluss des Vertrages ausdrücklich an, dass er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und daher keinen Anspruch auf ein gesetzliches Widerrufsrecht hat. Eine Rückabwicklung des Vertrages allein auf Grundlage unternehmerischer Zweckverfehlung oder Motivirrtums ist ausgeschlossen.
§ 11 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragsbeziehung durch den ANBIETER erbrachten Leistungen, insbesondere Konzepte, Strategien, Texte, Designs, Grafiken, Programmierungen, Softwarekonfigurationen, Automatisierungsskripte, Schulungsunterlagen, Präsentationen, Templates und sonstige Materialien – unabhängig davon, ob sie digital oder physisch erstellt oder übermittelt werden –, unterliegen dem Schutz des Urheberrechts gemäß § 2 UrhG sowie ggf. weiterer Schutzrechte (z. B. Marken-, Wettbewerbs- oder Datenbankrechte). Dies gilt auch für individuelle Anpassungen bestehender Systeme oder Vorlagen.
(2) Der ANBIETER bleibt in jedem Fall alleiniger Rechteinhaber sämtlicher urheberrechtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinen Leistungen, soweit nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Dies gilt auch dann, wenn die Leistungsergebnisse auf Anregungen oder Mitwirkungen des KUNDEN beruhen.
(3) Mit vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung erhält der KUNDE – sofern nicht abweichend geregelt – ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den im Rahmen des jeweiligen Auftrags erbrachten Leistungen. Das Nutzungsrecht ist inhaltlich auf den vertraglich vereinbarten Zweck sowie zeitlich auf die Dauer des konkreten Projekts oder Vertrags beschränkt.
(4) Jegliche darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere die Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Weiterverbreitung, Veränderung, Bearbeitung oder der Einsatz der Leistungen in anderen Projekten, ist ohne vorherige ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des ANBIETERS unzulässig. Gleiches gilt für die Nutzung durch Dritte, verbundene Unternehmen oder Tochtergesellschaften des KUNDEN.
(5) Der KUNDE ist nicht berechtigt, urheberrechtliche Vermerke, Kennzeichen, Logos, Signaturen oder sonstige Hinweise auf die Urheberschaft des ANBIETERS oder beteiligter Dritter zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen. Eine Zuwiderhandlung stellt eine erhebliche Vertragsverletzung dar und berechtigt den ANBIETER zur Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen.
(6) Werden im Rahmen der Leistungserbringung urheberrechtlich geschützte Inhalte Dritter verwendet (z. B. Stockmaterialien, Open-Source-Komponenten, Templates von Drittplattformen), so werden dem KUNDEN nur die Rechte eingeräumt, die der ANBIETER selbst rechtmäßig erworben hat. Der KUNDE verpflichtet sich, etwaige Lizenzbedingungen Dritter eigenständig zu beachten.
(7) Der KUNDE ist verantwortlich für die eigenständige Beschaffung und Lizenzierung aller für seinen Geschäftsbetrieb zusätzlich erforderlichen Softwareprodukte, Plattformzugänge oder Drittanbieterdienste, sofern diese nicht ausdrücklich durch den ANBIETER bereitgestellt werden. Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für Lizenzverstöße auf Seiten des KUNDEN.
§ 12 Referenznennung
(1) Der ANBIETER ist berechtigt, den KUNDEN, dessen Firma, Projektbezeichnung sowie die im Rahmen des Vertragsverhältnisses erbrachten Leistungen in geeigneter Weise als Referenz in seinen eigenen Marketing-, Vertriebs- oder Kommunikationsmaßnahmen zu verwenden. Dies gilt insbesondere für die Darstellung auf der eigenen Website, in Präsentationen, Broschüren, Pitch-Dokumenten, in sozialen Netzwerken oder auf Veranstaltungen.
(2) Die Referenznennung kann dabei auch die Nutzung von Marken, Logos oder Firmennamen des KUNDEN in digitaler oder gedruckter Form umfassen, sofern deren Darstellung dem üblichen Branchenstandard entspricht und dem KUNDEN zumutbar ist. Eine darüber hinausgehende werbliche oder inhaltlich vertiefende Darstellung (z. B. Fallstudien, Testimonials, konkrete Projektergebnisse) bedarf der gesonderten schriftlichen Zustimmung des KUNDEN.
(3) Der ANBIETER verpflichtet sich, im Rahmen der Referenzverwendung auf eine sachliche und wahrheitsgemäße Darstellung zu achten und keine geschäfts- oder betriebsrelevanten Interna ohne gesonderte Zustimmung offenzulegen.
(4) Der KUNDE kann der Referenznennung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Textform. Im Falle eines berechtigten Widerspruchs verpflichtet sich der ANBIETER, die Referenznennung innerhalb einer angemessenen Frist zu beenden und öffentlich zugängliche Inhalte zu entfernen, soweit dies technisch möglich und zumutbar ist.
(5) Bereits produzierte und öffentlich verwendete Materialien (z. B. Broschüren, Videos, Website-Inhalte), die den KUNDEN im Rahmen einer zulässigen Referenznennung enthalten, dürfen auch nach einem Widerspruch weiterhin verwendet werden, sofern sie bereits in Umlauf gebracht oder in größere mediale Zusammenhänge eingebunden wurden und eine Entfernung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre. In diesem Fall beschränkt sich der Widerspruch auf künftige Nutzungen.
§ 13 Haftung
(1) Der ANBIETER haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch den ANBIETER, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für Schäden, die auf der Verletzung einer vom ANBIETER ausdrücklich übernommenen Garantie oder auf arglistigem Verhalten beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der ANBIETER – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, sofern sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch ihn, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des ANBIETERS auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt und nur dann gegeben, wenn eine Kardinalpflicht verletzt wurde. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der KUNDE regelmäßig vertrauen darf.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung des ANBIETERS – insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste, zusätzliche Personalkosten, Betriebsunterbrechungen oder Verzögerungsschäden – ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(4) Die Haftung für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den KUNDEN eingetreten wäre. Der KUNDE ist verpflichtet, eine dem Stand der Technik entsprechende Datensicherung regelmäßig und nachweisbar durchzuführen. Der ANBIETER ist berechtigt, vor Eingriffen in IT-Systeme ausdrücklich eine aktuelle Sicherung durch den KUNDEN zu verlangen.
(5) Der ANBIETER übernimmt keine Haftung für die technische Verfügbarkeit, Erreichbarkeit, Performance oder die inhaltliche Richtigkeit von Diensten Dritter, insbesondere nicht für Ausfälle, Sperrungen oder Änderungen durch Plattformen wie Google, Meta (Facebook, Instagram), TikTok, LinkedIn, Zapier, Make (Integromat), Close, Notion, Smoobu oder vergleichbare Anbieter, es sei denn, der ANBIETER hat diese selbst grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des ANBIETERS.
(7) Die zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 14 Datenschutz und Vertraulichkeit
(1) Der ANBIETER verpflichtet sich, sämtliche personenbezogenen Daten des KUNDEN, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, ausschließlich unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Verordnung (EU) 2016/679 (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), zu behandeln.
(2) Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung, zur Kundenkommunikation sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungs- und Nachweispflichten. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich ist (z. B. Hostinganbieter, IT-Dienstleister, Subunternehmer) oder eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(3) Soweit der ANBIETER im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des KUNDEN verarbeitet (z. B. bei Zugang zu Kundenportalen, E-Mail-Systemen, CRM-Systemen oder sonstigen Plattformen), werden die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen. Der KUNDE bleibt in diesen Fällen datenschutzrechtlich Verantwortlicher.
(4) Der ANBIETER verpflichtet sich, technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art. 32 DSGVO zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau für die vom KUNDEN überlassenen Daten zu gewährleisten. Die Maßnahmen orientieren sich am aktuellen Stand der Technik.
(5) Die Parteien verpflichten sich darüber hinaus zur gegenseitigen Wahrung der Vertraulichkeit sämtlicher Informationen, Unterlagen, Daten, Konzepte, Geschäftsgeheimnisse oder Betriebsinterna, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden oder ausgetauscht werden. Dies gilt insbesondere für Informationen, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus ihrer Natur ergibt.
(6) Die Pflicht zur Vertraulichkeit gilt über die Dauer der Vertragsbeziehung hinaus und besteht auch nach deren Beendigung für einen Zeitraum von mindestens drei (3) Jahren fort. Gesetzliche Aufbewahrungs-, Offenlegungs- oder Aussagepflichten, etwa gegenüber Behörden oder Gerichten, bleiben unberührt.
(7) Nicht vertraulich sind solche Informationen, die zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung bereits allgemein bekannt oder ohne Verstoß gegen diese Vertraulichkeitsvereinbarung allgemein zugänglich waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt gemacht werden.
§ 15 Schlussbestimmungen
(1) Auf sämtliche Verträge zwischen dem ANBIETER und dem KUNDEN findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.
(2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis sowie ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen den Parteien ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des ANBIETERS in Koblenz. Der ANBIETER bleibt jedoch berechtigt, den KUNDEN an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtlicher sonstiger vertraglicher Regelungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Als schriftlich gelten auch Erklärungen in Textform gemäß § 126b BGB (z. B. per E-Mail oder PDF).
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
(5) Der ANBIETER behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der KUNDE in Textform spätestens zwei (2) Wochen vor Inkrafttreten informiert. Widerspricht der KUNDE nicht innerhalb dieser Frist schriftlich oder in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Rechtsfolge wird der KUNDE in der Änderungsmitteilung nochmals ausdrücklich hingewiesen.