Gültig ab: April 2026 · Anbieter: DDA Deutsche Digital Agentur, Inhaber Anton Akulenko, Am Ranzenstein 3, 56130 Bad Ems · Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für sämtliche Verträge zwischen DDA Deutsche Digital Agentur, Inhaber Anton Akulenko, Am Ranzenstein 3, 56130 Bad Ems (nachfolgend „Agentur" oder „Auftragnehmer") und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend „Kunde" oder „Auftraggeber") über die Erbringung sämtlicher digitaler Dienstleistungen der Agentur. Hierzu zählen insbesondere Webdesign, Hosting im Abo-Modell, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Local SEO, Pflege des Google Unternehmensprofils, Social-Media-Betreuung, Erstellung von KI-Bildern sowie Firmenfotoshootings.
- Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) werden nicht geschlossen.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Auftraggeber, ohne dass die Agentur in jedem Einzelfall erneut auf sie hinweisen muss.
§ 2 Vertragsschluss
- Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
- Der Vertrag tritt rechtsverbindlich in Kraft, sobald der Kunde das Angebot online bestätigt oder die Annahme auf elektronischem Wege (z. B. per E-Mail, durch Klick auf eine Bestätigungsschaltfläche oder per elektronischer Signatur) erklärt. Eine handschriftliche Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Alternativ kommt der Vertrag durch eine schriftliche oder per E-Mail übermittelte Auftragsbestätigung der Agentur oder durch Aufnahme der Leistungserbringung zustande.
- Die Agentur ist berechtigt, zur Erfüllung der vertraglichen Leistungen Dritte (Unterauftragnehmer, Freelancer, Dienstleister) einzusetzen.
§ 3 Übersicht der Leistungen
Die Agentur erbringt nach Wahl des Auftraggebers eine oder mehrere der folgenden Leistungen. Konkreter Inhalt, Umfang und Vergütung ergeben sich aus dem jeweils individuellen Angebot. Ergänzend gelten die nachstehenden Leistungsbeschreibungen (§§ 4–9).
- Webseiten-Abo – Erstellung, Hosting und laufende Pflege einer Firmenwebsite (§ 4)
- SEO-Optimierung & Local SEO – On-Page- und Off-Page-Maßnahmen, lokale Sichtbarkeit (§ 5)
- Google Unternehmensprofil – Einrichtung, Optimierung und Pflege (§ 6)
- Social-Media-Betreuung – Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (§ 7)
- KI-Bilder – Generierung individueller Bildmotive mittels Künstlicher Intelligenz (§ 8)
- Firmenfotoshooting – professionelle Fotoaufnahmen von Personen, Räumen und Produkten (§ 9)
§ 4 Webseiten-Abo
- Die Agentur erstellt im Rahmen des Webseiten-Abos eine individuelle Firmenwebsite und stellt sie dem Auftraggeber als Software-Service für die Vertragslaufzeit zur Verfügung. Der konkrete Funktions- und Seitenumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot.
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Der Standardumfang umfasst, soweit nicht abweichend vereinbart:
- Konzeption und Erstellung einer responsiven, mobiloptimierten Firmenwebsite
- Hosting auf einem von der Agentur bereitgestellten Server
- SSL-/TLS-Verschlüsselung
- Einbindung eines DSGVO-konformen Kontaktformulars
- Integration von Impressum und Datenschutzerklärung (Bereitstellung des Mantels; inhaltliche Verantwortung verbleibt beim Auftraggeber – siehe § 12)
- On-Page-SEO-Grundlagen (Meta-Tags, Seitenstruktur, Alt-Texte)
- Persönliche Betreuung durch einen festen Ansprechpartner
- Technische Wartung und Sicherheitsupdates
- Leistungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen (z. B. zusätzliche Unterseiten, Spezialfunktionen, umfangreiche Designänderungen oder eine vollständige Neugestaltung), werden gesondert angeboten und vergütet.
- Die Agentur garantiert keine bestimmte Verfügbarkeit über die durch den Hosting-Anbieter zugesicherte Verfügbarkeit hinaus. Wartungsfenster und kurzzeitige Unterbrechungen für Sicherheitsupdates sind zulässig.
§ 5 SEO-Optimierung & Local SEO
- Die Agentur erbringt Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit der Webseite des Auftraggebers in organischen Suchergebnissen (Suchmaschinenoptimierung, „SEO") sowie zur Stärkung der lokalen Auffindbarkeit („Local SEO").
- Die konkreten Maßnahmen werden im Angebot festgelegt. Sie können insbesondere umfassen: Keyword-Recherche, technische On-Page-Analyse, Optimierung von Meta-Daten, Inhalten und Seitenstruktur, Aufbau und Pflege von lokalen Verzeichniseinträgen („NAP-Konsistenz"), Linkaufbau im branchenüblichen Rahmen sowie laufendes Monitoring.
- Keine Erfolgsgarantie: Suchmaschinenrankings hängen ausschließlich von den Algorithmen und Bewertungskriterien der jeweiligen Suchmaschinenbetreiber (insbesondere Google) ab und liegen außerhalb des Einflussbereichs der Agentur. Die Agentur schuldet daher die fachgerechte Durchführung der vereinbarten Maßnahmen, nicht jedoch das Erreichen einer bestimmten Position oder eines bestimmten Traffic-Wertes.
- Maßnahmen, die gegen Richtlinien von Suchmaschinenbetreibern verstoßen („Black-Hat-SEO"), werden von der Agentur nicht erbracht.
- Für SEO-Leistungen gilt eine Mindestlaufzeit gemäß individueller Vereinbarung. Wirksame Effekte sind in der Regel erst nach mehreren Monaten messbar; der Auftraggeber erkennt diesen Umstand ausdrücklich an.
§ 6 Google Unternehmensprofil
- Die Agentur unterstützt den Auftraggeber bei der Einrichtung, Optimierung und laufenden Pflege seines Unternehmensprofils bei Google (Google Business Profile). Hierzu zählen insbesondere die Pflege von Stammdaten, Bildern, Beiträgen, Öffnungszeiten und Kategorien sowie die Reaktion auf Bewertungen nach individueller Absprache.
- Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber der Agentur die erforderlichen Zugriffsrechte auf das Profil einräumt (z. B. als Manager). Die Inhaberschaft am Profil verbleibt stets beim Auftraggeber.
- Auf Aktualisierungen, Funktionsänderungen oder Sperrungen durch Google selbst hat die Agentur keinen Einfluss. Eine Haftung für plattformseitige Maßnahmen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Bewertungen Dritter (Rezensionen) sind Meinungsäußerungen des jeweiligen Verfassers. Die Agentur entfernt Bewertungen nicht, sondern unterstützt – soweit beauftragt – bei einer Beanstandung gegenüber Google nach den dort vorgesehenen Verfahren.
§ 7 Social-Media-Betreuung
- Die Agentur erbringt nach individueller Vereinbarung Leistungen zur Konzeption, Erstellung und Veröffentlichung von Inhalten (Posts, Reels, Stories) auf Social-Media-Plattformen (insbesondere Instagram, Facebook, LinkedIn, TikTok). Der genaue Leistungsumfang (z. B. Anzahl Posts pro Monat, Plattformen, Themenstrategie) ergibt sich aus dem Angebot.
- Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber der Agentur die erforderlichen Zugangsdaten oder Berechtigungen für die jeweiligen Plattformen einräumt. Die Agentur ist berechtigt, hierfür eigene Tools (z. B. zur Planung und Veröffentlichung) einzusetzen.
- Die Agentur schuldet die fachgerechte Erstellung und Veröffentlichung der vereinbarten Inhalte. Eine Haftung für die Reichweite, Interaktionsraten, Follower-Wachstum oder Conversion-Ergebnisse wird nicht übernommen, da diese maßgeblich von den Algorithmen und Geschäftsmodellen der Plattformbetreiber sowie vom Nutzerverhalten Dritter abhängen.
- Die Agentur haftet nicht für Maßnahmen der Plattformbetreiber, insbesondere für Sperrungen, Reichweitenbeschränkungen, das Entfernen einzelner Beiträge oder die Schließung von Accounts.
- Der Auftraggeber bleibt Inhaber sämtlicher Social-Media-Profile. Mit Beendigung des Vertrages werden die Zugangsrechte der Agentur entzogen.
- Der Auftraggeber sichert zu, dass alle von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Logos, Markenrechte) frei von Rechten Dritter sind oder dass er über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügt. § 13 Abs. 5 gilt entsprechend.
§ 8 KI-Bilder
- Die Agentur erstellt nach individuellem Auftrag Bildmotive mit Hilfe generativer Künstlicher Intelligenz (z. B. Midjourney, Stable Diffusion, DALL·E o. ä.). Der konkrete Umfang (Anzahl Motive, Auflösung, Stilrichtung) ergibt sich aus dem Angebot.
- Da rein KI-generierte Bilder nach derzeitigem Stand der Rechtsprechung keinen klassischen urheberrechtlichen Schutz nach §§ 2 ff. UrhG genießen, werden dem Auftraggeber sämtliche der Agentur an dem konkreten Bild zustehenden Rechte – einschließlich des Rechts auf Bearbeitung und kommerzielle Nutzung – uneingeschränkt eingeräumt, soweit dies rechtlich möglich ist.
- Die Agentur weist darauf hin, dass generative KI-Modelle auf urheberrechtlich geschützten Trainingsdaten basieren können. Eine vollständige Garantie für die Rechtsfreiheit eines KI-Bildes (z. B. unbeabsichtigte Ähnlichkeiten mit geschützten Werken Dritter, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten) kann nach dem Stand der Technik nicht abgegeben werden. Die Agentur erstellt nach bestem Wissen Inhalte ohne erkennbare Rechte Dritter.
- Der Auftraggeber prüft die ausgelieferten Bilder vor der Verwendung selbst auf etwaige Konflikte mit Rechten Dritter (insb. Marken-, Persönlichkeits-, Urheberrechte) und ist für die rechtskonforme Verwendung allein verantwortlich.
- Eine Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte (z. B. nach Art. 50 KI-Verordnung der EU, soweit anwendbar) bleibt vom Auftraggeber eigenverantwortlich umzusetzen.
- Die Agentur erstellt keine KI-Bilder, die rechtswidrige Inhalte zeigen (insb. Persönlichkeitsrechtsverletzungen, kennzeichenrechtswidrige Logos, jugendgefährdende, diskriminierende oder strafbare Darstellungen).
§ 9 Firmenfotoshooting
- Die Agentur erstellt nach individuellem Auftrag professionelle Fotoaufnahmen (Personen, Räumlichkeiten, Produkte, Reportage). Ort, Termin, Umfang und Anzahl der gelieferten Bilddateien ergeben sich aus dem Angebot.
- Soweit Personen abgebildet werden, ist der Auftraggeber dafür verantwortlich, die Einwilligungen der abgebildeten Personen nach §§ 22 ff. KunstUrhG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO einzuholen und der Agentur auf Verlangen nachzuweisen.
- Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den gelieferten Fotografien für eigene betriebliche Zwecke (Website, Social Media, Druckmaterialien). Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte ist – außer im Rahmen üblicher PR-Verteilung – ohne ausdrückliche Zustimmung der Agentur ausgeschlossen.
- Eine Bearbeitung der Bilder durch den Auftraggeber, die das Werk in seiner Aussage entstellt, ist unzulässig (§ 14 UrhG).
- RAW-Dateien werden nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen zusätzliche Vergütung herausgegeben.
- Die Agentur ist berechtigt, ausgewählte Aufnahmen für eigene Referenz- und Marketingzwecke (Portfolio, Social Media, Website) zu verwenden, sofern keine berechtigten Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers entgegenstehen. Der Auftraggeber kann dem schriftlich (auch per E-Mail) widersprechen.
§ 10 Vergütung & Zahlung
- Die Höhe der Vergütung sowie das Abrechnungsmodell (einmalig, monatlich, projektbezogen) ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Beim Webseiten-Abo beginnt die monatliche Zahlungspflicht mit dem Tag der Fertigstellung und Onlineschaltung der Webseite. Verzögerungen, die durch nicht fristgerechte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, entbinden den Auftraggeber nicht von der Zahlungspflicht, sobald die technische Grundstruktur seitens der Agentur bereitgestellt wurde (siehe § 12 Abs. 3).
- Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern im Angebot keine abweichende Frist vereinbart wurde.
- Bei Zahlungsverzug ist die Agentur berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) sowie eine Verzugspauschale von 40 € (§ 288 Abs. 5 BGB) zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistung bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung zu unterbrechen oder die Webseite vom Netz zu nehmen, bis der offene Betrag vollständig beglichen wurde. Die Pflicht des Auftraggebers zur Zahlung der laufenden Vergütung bleibt während einer solchen Unterbrechung bestehen.
- Eine Aufrechnung des Auftraggebers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
- Preisanpassungen für laufende Abo-Verträge sind mit einer Ankündigungsfrist von 4 Wochen zum Monatsende möglich. Im Fall einer Anpassung steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Sonderkündigungsrecht zum Wirksamkeitszeitpunkt der Preisänderung zu.
§ 11 Laufzeit, Verlängerung & Kündigung
- Soweit nicht abweichend vereinbart, gilt für laufende Abo-Verträge (insbesondere Webseiten-Abo, Social-Media-Betreuung, Local SEO) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Laufzeit beginnt mit dem Tag der Fertigstellung und Onlineschaltung der vereinbarten Hauptleistung (z. B. Onlineschaltung der Webseite).
- Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform (auch per E-Mail) gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für die Agentur insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit zwei oder mehr Monatszahlungen in Verzug gerät, gegen wesentliche Mitwirkungspflichten verstößt oder rechtswidrige Inhalte veröffentlicht.
- Bei vorzeitiger Kündigung des Auftraggebers vor Ablauf der Mindestlaufzeit bleiben die ausstehenden Vergütungen bis zum vereinbarten Laufzeitende geschuldet.
- Für einmalige projektbezogene Leistungen (z. B. Firmenfotoshooting, Erstellung von KI-Bildern) gelten keine laufzeitgebundenen Verlängerungen; der Auftrag endet mit Abnahme des Werkes.
§ 12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber stellt sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Inhalte (z. B. Logo, Texte, Bildmaterial, Unternehmensdaten, Zugangsdaten, Freigaben) zeitnah und vollständig bereit.
- Der Auftraggeber ist für die inhaltliche und rechtliche Richtigkeit aller gelieferten Materialien allein verantwortlich. Er sichert zu, an allen überlassenen Materialien die erforderlichen Rechte zu besitzen (insb. Urheber-, Marken-, Persönlichkeitsrechte).
- Verzögerungen, die durch eine nicht oder nicht rechtzeitig erfolgte Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Agentur. Sie entbinden den Auftraggeber nicht von der vereinbarten Zahlungspflicht, sobald die technische Grundstruktur (z. B. Roh-Webseite, Account-Setup, Veröffentlichungs-Workflow) seitens der Agentur bereitgestellt wurde.
- Änderungswünsche sind in Textform (auch per E-Mail) mitzuteilen. Mehraufwände durch nachträgliche inhaltliche Änderungen oder häufige Korrekturschleifen über das vereinbarte Maß hinaus können gesondert auf Stunden- oder Pauschalbasis berechnet werden.
- Inhaltliche Verantwortung für Pflichtangaben: Die Prüfung der rechtlichen Richtigkeit und DSGVO-Konformität sämtlicher vom Auftraggeber gelieferter oder freigegebener Inhalte (insbesondere Impressum, Datenschutzerklärung, AGB, Cookie-Banner-Konfiguration) obliegt dem Auftraggeber als Webseiten-/Profilbetreiber. Die Agentur stellt lediglich die technische Infrastruktur und – sofern beauftragt – redaktionelle Vorlagen bereit.
§ 13 Nutzungsrechte & Eigentum
- Die im Rahmen des Webseiten-Abos erstellte Webseite wird dem Auftraggeber als Software-Service zur Verfügung gestellt. Der Auftraggeber erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht, die Webseite unter seiner Domain im vereinbarten Umfang zu nutzen.
- Die Urheberrechte, der Quellcode, die zugrunde liegende Technik und alle Designvorlagen verbleiben im Eigentum der Agentur. Eine Übertragung der Software, ein Reverse Engineering, das Anfertigen abgeleiteter Werke oder die Bereitstellung an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Agentur nicht gestattet.
- Ein Export oder Umzug der Webseite in andere Systeme nach Vertragsende ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat insbesondere keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, des Datenbank-Backups, der Designvorlagen oder sonstiger technischer Komponenten. Auf Wunsch des Auftraggebers können nach Vertragsende die vom Auftraggeber selbst gelieferten Inhalte (insb. Texte, Bilder, Logos) gegen separaten Aufwand gesichert übergeben werden.
- Bei einmaligen Werkleistungen (insb. Firmenfotoshooting, KI-Bilder) richten sich die Nutzungsrechte nach den Sonderbestimmungen der §§ 8 und 9.
- Der Auftraggeber stellt die Agentur von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Rechten an Inhalten resultieren, die der Auftraggeber der Agentur zur Verfügung gestellt oder zur Veröffentlichung freigegeben hat (insbesondere Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Wettbewerbsrechte). Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Die Agentur ist berechtigt, ihre Leistungen zu Referenzzwecken (Portfolio, Website, Social Media, Pitch-Unterlagen) zu verwenden, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 14 Haftung & Freistellung
- Die Agentur haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Agentur, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie für Garantien und Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Im Übrigen ist die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, maximal jedoch auf die Höhe der im jeweiligen Vertragsjahr vom Auftraggeber gezahlten Nettovergütung. Bei Verletzung sogenannter Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht) gilt die Begrenzung entsprechend.
- Keine Rechtsberatung: Die Agentur erbringt keine Rechtsberatung. Die Prüfung der rechtlichen Richtigkeit und DSGVO-Konformität (insb. Impressum, Datenschutz, Cookie-Banner-Konfiguration, AGB, Wettbewerbsrecht) obliegt allein dem Auftraggeber als Betreiber der Webseite, des Profils oder Social-Media-Auftritts. Eine anwaltliche Prüfung wird ausdrücklich empfohlen.
- Freistellung von Abmahnungen: Der Auftraggeber stellt die Agentur von jeglicher Haftung für Abmahnungen, Bußgelder, behördliche Maßnahmen oder Schadensersatzforderungen frei, die aus einer fehlerhaften, unvollständigen oder nicht rechtskonformen Gestaltung der vom Auftraggeber verantworteten Inhalte (insb. Pflichtangaben nach TMG, MStV, DSGVO, UWG) resultieren. Die Freistellung umfasst auch die notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung.
- Die Agentur übernimmt keine Garantie für bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen, bestimmte Reichweiten in sozialen Netzwerken oder konkrete Conversion-/Verkaufszahlen. Diese hängen von externen Faktoren ab, die außerhalb des Einflussbereichs der Agentur liegen.
- Für Schäden infolge höherer Gewalt, Ausfällen externer Dienste (Hosting-Provider, Plattformbetreiber, Suchmaschinen, KI-Provider) oder technischer Störungen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, wird keine Haftung übernommen.
- Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Mitarbeitenden, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Datenschutz & Vertraulichkeit
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers durch die Agentur erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung sowie im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Näheres ergibt sich aus der Datenschutzerklärung.
- Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (z. B. Endkundendaten aus Kontaktformularen, Newsletter-Listen, Foto-/Videomaterial mit abgebildeten Personen), schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.
- Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei (Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Zugangsdaten, Konzepte) vertraulich zu behandeln und nur zur Vertragserfüllung zu verwenden. Diese Pflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrages fort.
§ 16 Höhere Gewalt
- Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, behördlicher Maßnahmen, langanhaltender Internet- oder Stromausfälle – befreien die Vertragsparteien für die Dauer ihrer Auswirkungen von der Pflicht zur Leistungserbringung, ohne dass dies einen Anspruch auf Schadensersatz auslöst.
- Dauert das Ereignis länger als 60 Kalendertage an, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag in Textform mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
§ 17 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz der Agentur (Bad Ems), sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Agentur ist berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
- Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz der Agentur.
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Die elektronische Form (E-Mail, elektronische Signatur) ist hiervon ausgenommen und steht der Schriftform gleich.
- Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Die Agentur ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
DDA Deutsche Digital Agentur
Anton Akulenko (Inhaber)
Am Ranzenstein 3, 56130 Bad Ems
Telefon: 0160 97037854
E-Mail: info@deutschedigitalagentur.de
USt-IdNr.: DE454307676
Anton Akulenko (Inhaber)
Am Ranzenstein 3, 56130 Bad Ems
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USt-IdNr.: DE454307676